Mit einem Leserbrief in der MZ haben wir zur bedauerlichen Insovenz der EVW ein Statement abgegeben und versucht den Sachverhalt in gebotener Kürze darzustellen.
Im Moment liegt die Verantwortung beim Insolvenzverwalter, die Gemeinde ist bei der EVW weder Gläubiger, noch Schuldner, noch Teilhaber. Somit hat die Gemeinde keine Einflußmöglichkeiten auf das Insolvenzverfahren.
Danke Wolfgang, die Zusammenfassung ist dir gut gelungen.